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“Mein Vercharterer baut mir kostenlos das Funkgerät aus, und im Notfall habe ich immer noch mein Handy!” – eine ebenso oft gehörte, wie unvernünftige und fahrlässige Aussage von Sportskippern.
Sicherlich ist, im hoffentlich nie eintretenden Bedarfsfall, die SAR-Seenotleitung Bremen an den deutschen Küsten, entsprechende Abdeckung vorausgesetzt, aus allen Mobilfunknetzen per Kurzwahl 124 124 zu erreichen, und schließlich gibt es vergleichbare Institutionen an nahezu allen Küsten. Doch weder werden Schiffe in Sicht per Handy erreicht, noch können aktuelle Wetterwarnungen oder für die Schifffahrt wichtige Informationen empfangen werden: ganz gleich, ob es sich dabei um Sturmwarnungen, vertriebene Tonnen, Informationen über verlorene Container, oder freundliche Hinweise der Marine zu Aktivitäten in militärischen Schieß- und Übungsgebieten handelt, in die Sie gerade tiefenentspannt hineinschippern. Da hilft auch keine Seenot-App!
Weltweit sichert seit 1999 das GMDSS [Global Maritime Distress and Safety System] als globales Seenot- und Sicherheits-Funksystem, mit Küstenfunkstellen, Einsatzzentralen, Kommunikations- / Ortungssatelliten und Funkschreibsystemen ebenso die Sicherheit auf See, wie die jederzeit mögliche Alarmierung im Seenotfall. Eine standardisierte Abwicklung des Funkverkehrs in englischer Sprache trägt zudem zu einer unmissverständliche Kommunikation bei – ganz gleich, wo Sie sich befinden.
Für Schiffsführer von Sportbooten mit an Bord installierter GMDSS-fähiger Funkanlage [je nach Seegebiet UKW, Kurz- oder Grenzwelle, sowie Inmarsat-Satellitenanlagen] ist ein international gültiges Funkzeugnis zwingend vorgeschrieben:
SRC – beschränkt gültiges Funkzeugnis zum Betrieb von GMDSS UKW-Funkanlagen, und somit die klassische Anwendung in Gewässern bis ca. 30sm Abstand zur Küstenlinie, oder
LRC – Allgemeines Funkbetriebszeugnis für alle beschriebenen GMDSS-Funksysteme z.B. auf weltweiter Fahrt.
Für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk per UKW ist das UBI-Funkzeugnis [oder ein vor dem 1. Januar 2003 erworbenes Seefunkzeugnis] für eine beliebige Person an Bord vorgeschrieben, so sich eine ATIS-fähige UKW-Funkanlage (Automatic Transmitter Identification System) an Bord befindet.
Für die Praxis bedeutet dies den Besitz des SRC für küstennahe Fahrt, des LRC für weltweite Fahrt, sowie des UBI für die Binnenfahrt [in den Niederlanden auch für den Funkverkehr auf dem IJsselmeer und in der Waddenzee].
Für SRC / LRC / ROC / GOC sind Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des UBI möglich.
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